Das Erneuerbare- Energien-Gesetz

Rechtliche Rahmenbedingungen

In Deutschland wird der Ausbau der erneuerbaren Energien seit dem Jahr 2000 durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt, das seitdem mehrmals novelliert worden ist. Mit dem EEG, das als Instrument zur Förderung von Ökostrom eine zentrale Säule der Energiewende darstellt, sind die Weichen für einen planbaren Ausbau der erneuerbaren Energien gestellt worden.

 

 

Durch das EEG 2017 ist ein Paradigmenwechsel eingeleitet worden. Seit Januar 2017 wird die Höhe der Vergütung für Ökostrom nicht mehr staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen ermittelt. In diesen Ausschreibungsverfahren bekommen die Betreiber von Windparks oder Solaranlagen, welche die niedrigsten Vergütungspreise pro Kilowattstunde (kWh) Strom anbieten, den Zuschlag zum Bau ihrer Anlagen.

 

Kleine Photovoltaikanlagen unter 750 kW sind von den Ausschreibungen ausgenommen. Die Bedingungen für kleine Windkraftanlagen sind verbessert worden. Die Antragsteller erhalten dafür die jeweils höchste Vergütung einer Ausschreibung und können die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Windkraftanlage später nachliefern.